Familienhilfe und Erziehungsbeistand – gemeinsam neue Wege gehen
Infos zur sozialpädagogischen Familienhilfe und Erziehungsbeistand
In besonderen Lebenssituationen kann es für Familien, Kinder, Jugendliche oder junge Erwachsene schwierig sein, den Alltag zu bewältigen oder passende Lösungen zu finden. Die sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH) unterstützt Familien dabei, ihre Ressourcen zu aktivieren und gemeinsam an einer positiven Veränderung zu arbeiten. Der Erziehungsbeistand (EB) richtet sich direkt an junge Menschen, die Unterstützung in ihrer persönlichen Entwicklung, schulischen Situation oder im sozialen Umfeld benötigen.
Unser systemischer Ansatz betrachtet die Familie als ein ganzheitliches System, in dem alle Mitglieder miteinander verbunden sind. Wir arbeiten mit den Beteiligten zusammen, um Stärken zu erkennen, Beziehungen zu stärken und realistische Ziele zu entwickeln. Dabei setzen wir auf individuelle Beratung, Familiengespräche, Krisenintervention, ressourcenorientiertes Arbeiten – auch mit dem „Ich schaffs“-Programm – und die Vernetzung mit unterstützenden Angeboten.

Methoden bei der sozialpädagogischen Familienhilfe und dem Erziehungsbeistand
individuelle Beratung
Familiengespräche
Krisenintervention
ressourcenorientiertes Arbeiten – auch mit dem „Ich schaffs“-Programm
die Vernetzung mit unterstützenden Angeboten
Begleitung und Ausflüge
Kommunikationstraining
Erfahrungsorientiertes Lernen
Themen können dabei sein:
Unterstützung und Befähigung der Familie in Erziehungs- und Entwicklungsfragen der Kinder/Jugendlichen
Gestaltung der Beziehung unter den einzelnen Familienmitgliedern
Unterstützung und Stärkung der Elternrolle, sowie die Befähigung der Familie zur Integration ihrer Kinder in Kindertagesstätten, Schule, Ausbildungseinrichtungen
Begleitung bei Behördengängen oder Arztbesuchen
eine sinnvolle Freizeitgestaltung
Anleitung, Unterstützung und Befähigung Jugendlicher bei der Ablösung und Verselbständigung
Bewältigung von Krisen
Die Arbeit im Co-Team bietet die Möglichkeit gleichzeitig an verschiedenen Punkten das Familiensystem zu stärken und auch hier einzelne Familienmitglieder flexibel in den Fokus zu nehmen. Hierbei werden präventive Maßnahmen (z.B. Notffallpläne ) mit der Familie erarbeitet, um generell eine Kindeswohlgefährdung zu vermeiden bzw. abzuwenden.
Qualifikation unserer Mitarbeiter sind abgeschlossene Studiengänge in folgenden Bereichen:
Soziale Arbeit (B.A./ Diplom)
Pädagogik (B.A./Diplom)
Psychologie (Bachelor/Master)
weitere Zusatzqualifikationen
👉 Ihr wollt unser Team kennenlernen? Hier findet Ihr unsere Mitarbeitenden.
Hier findet das Coaching statt:
Die Unterstützung findet aufsuchend statt, das heißt, die Pädagogen kommen zu den Klienten nach Hause bzw in dessen näheres sozialen Umfeld.
Auswirkungen
Außenstehende haben einen anderen Blick auf die Situation und helfen die „Tretmühle“ Alltag auf Unstimmigkeiten zu prüfen.
Sich Unterstützung in schwierigen Lebenslagen zu holen, zeugt von großem Verantwortungsgefühl.
Belastende Situationen müssen nicht allein bewältigt werden.
Wir leiten die Klienten durch Fragen an, ihren eigenen Weg zu finden.
Wir arbeiten mit Neugier, Offenheit, Wertschätzung und Respekt.
Wir sind ausgebildete Fachkräfte und bilden uns ständig weiter.
Gemeinsame angeleitete Gespräche helfen, verfahrene Situationen gewinnbringender zu besprechen.
Begleitung und Hilfestellung bei Ämtern und Ärzten können dabei helfen, den Bürokratie-Dschungel besser zu verstehen.
Überforderungssituationen können zu Kindeswohlgefährdungen führen und durch eine frühzeitige Inanspruchnahme von Unterstützungsangeboten vermieden werden.

Wer kann das Rückführungscoaching beantragen?
Die Familienhilfe wird für Familien bereitgestellt, die Unterstützung für Ihre familiären Situationen benötigen und mindestens ein zu betreuendes Kind im Haushalt lebt.
Der Erziehungsbeistand unterstützt Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren, deren Familien Unterstützung bei der Entwicklung und Erziehung des betreffenden Kindes oder Jugendlichen benötigen.
Wie und wann kann man die Familienhilfe / den Erziehungsbeistand beantragen?
Die Familienhilfe sowie der Erziehungsbeistand sind ambulante Hilfen, die im Kinder- und Jugendhilfegesetz verankert sind (SGBVIII §§30;31).
Um die Hilfe zu erhalten ist ein Antrag beim zuständigen örtlichen Träger der Jugendhilfe (Jugendamt) durch die Sorgeberechtigten nötig.
Der Bedarf der Hilfe wird durch den zuständigen Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) geprüft, indem Gespräche mit allen Beteiligten geführt und eventuell notwendige Unterlagen eingeholt werden.
Bei Bewilligung der Hilfe wird ein Hilfeplan mit den Familien erarbeitet, der die Ziele aufstellt, an denen die Familie arbeiten möchte.
Der zuständige ASD-Mitarbeitende wendet sich an die Projektleitung der Scheunenteam gGmbH (oder einen anderen Träger) und stimmt eine mögliche Zusammenarbeit mit den Klienten ab.
Dabei haben die Klienten Wunsch- und Wahlrecht. Es besteht für die Klienten die Möglichkeit sich einen bestimmten Projektträger auszuwählen und mit diesem zusammenzuarbeiten.
In Einzelfällen kommt es zu einer gerichtlichen Auflage das Angebot der Hilfen zur Erziehung anzunehmen.
Kosten
Die Kosten für das beschriebene Angebot werden durch den örtlichen Träger der Jugendhilfe übernommen.
Die Klienten übernehmen keine Kosten für die Hilfe.
Weitere Informationen zum Download
👉 Unsere anderen Projekte im sozialpädagogischen Bereich findet ihr hier.